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Asyl- und Flüchtlingsrecht

umfasst insbesondere die Fragen rund um

  • – Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung und Verfestigung
  • – Einbürgerung
  • – Asyl, Flüchtlingsstatus

In Verwaltungsverfahren bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
und Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten


geht es um:

  • – Überstellungen in andere Dublin-Mitgliedstaaten (Dublin III-Verfahren)
  • – die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft
  • – die Feststellung des internationalen subsidiären Schutzes
  • – die Feststellung des nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutzes
  • – den Widerruf oder die Rücknahme getroffener Statusfeststellungen

Seit 2015 gibt es ständige Gesetzesänderungen. Extrem kurze Fristen setzen Asylsuchende und Flüchtlinge unter Druck. Nicht aktiv zu werden und Anträge nicht zu stellen oder auf Verfügungen der Ausländerämter nicht zu reagieren, kann ungewollte und harte Konsequenzen mit sich bringen. Rechtliche Beratung ist daher immer notwendig, damit Asylsuchende und Flüchtlinge ihre Rechte durchsetzen können.

Haben Sie ein konkretes Anliegen oder suchen Rat zu einem Problem? Nehmen Sie gleich Kontakt auf, RA S. Frings-Neß hilft Ihnen gerne weiter!

0228 1808 7941

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Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de
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