Handels- und Vertriebsrecht

Handels- / Vertriebsrecht

Wer selbstständig oder auch für und mit anderen professionell Handel treibt, ist immer gut beraten, wenn er sich bei rechtlichen Grundlagen nicht nur auf sein Glück verlässt. Allein durch die Anmeldung eines Gewerbes und den Beginn einer vertrieblichen Tätigkeit, ergeben sich rechtliche Pflichten und Risiken, die es auszuräumen und zu klären gibt.

Unsere Kanzlei kann auch Ihnen auch alle rechtlichen Fragen zu Handel & Vertrieb beantworten. Dabei können wir Sie nicht nur beraten, sondern auch ihre bestehenden Grundlagen prüfen, bewerten und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Sprechen Sie uns an.

Haben Sie ein konkretes Anliegen oder suchen Rat zu einem Problem? Nehmen Sie gleich Kontakt auf, RA S. Frings-Neß hilft Ihnen gerne weiter!

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Geschäftsgrundlagen und Handelsrecht

Egal ob Ihre Unternehmung schon voll im Gange oder noch in einer Ideenfindungsphase steckt, wir beraten Sie, erstellen oder prüfen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beantworten Ihre Fragen zum Handelskauf oder Begleiten Sie bei der Umsetzung Ihres Anliegens, zum Beispiel in modernen Handelsformen wie dem E-Commerce.

Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht

Besondere Erfahrung bieten wir auch im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts: Rechtliche Beratung und Begleitung bei bestehenden Vertriebsverträgen (Vertragshändler, Handelsvertreter, Versicherungsvertreter, Kommissionsagent, Franchising, Lizenzen u. a.) sowie bei der Auswahl eines passenden Vertriebssystems.

Wir setzen außerdem Ihre Ansprüche als Handelsvertreter nach §§ 87 ff. und 89 ff. HGB durch.

Die vertriebsrechtliche Betreuung umfasst sowohl die Vertragsgestaltung und -verhandlung als auch eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Gesellschaftsrecht

Das ganze Leben eines Unternehmers wird nicht nur vom Handelsrecht, sondern auch vom Gesellschaftsrecht begleitet. Besonders bei Unternehmungen, die man nicht als Einzelperson bestreitet, ist das Gesellschaftsrecht, und eine solide Planung mit diesem, ein entscheidender Faktor. Ein Gesellschaftsvertrag regelt beispielsweise die Eckdaten, Kapital, Firma, Firmensitz, also die Formalien einer Gesellschafterversammlung. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie hier genau achten sollten und beraten Sie entsprechend.

Wir können Ihnen umfassende Beratung in folgenden Bereichen anbieten:

  • Recht der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KGaA, engl. Limited, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaften, Unterbeteiligungen)
  • Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Unternehmenskauf und Übertragung (inkl. rechtliche due diligence und Bewertungsfragen),
  • Gründungsberatung (inkl. Gestaltung der Gesellschaftsverträge)
  • Liquidationsberatung
  • Organschaften und Betriebsaufspaltungen/Betriebsverpachtungen
  • Geschäftsführer
  • Vorstandsberatung
  • Schiedsrichtertätigkeiten bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
Foto: Uwe Schlick / pixelio.de
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