Autorecht-Kanzlei Frings-Neß · Bonn
Autokauf: Mängel am Fahrzeug, Gewährleistung und Rückabwicklung
Rechte beim Kauf eines mangelhaften Autos
Autokauf
Autokauf
Ein Fahrzeugkauf ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Umso gravierender ist es, wenn das gekaufte Auto Mängel aufweist, zugesicherte Eigenschaften fehlen oder sich die Angaben des Verkäufers als unzutreffend herausstellen. Dies gilt sowohl für den Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagens.
Ich berate und vertrete Käufer bei Problemen mit Autohäusern, Händlern und privaten Verkäufern. Dabei prüfe ich insbesondere kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, Garantien, mögliche Anfechtungsrechte und Schadensersatzansprüche.
Typische Mängel
Typische Mängel beim Autokauf
- Motor-, Getriebe- oder Elektronikschäden
- Wiederkehrende Warnmeldungen und Startprobleme
- Abweichende Laufleistung oder manipulierter Kilometerstand
- Verschwiegenes Unfallfahrzeug oder falsche Angaben zur Unfallfreiheit
- Fehlende zugesagte Ausstattung oder Beschaffenheit
- Mängel an Batterie, Antrieb oder Reichweite bei Elektrofahrzeugen
- Probleme mit Abgaswerten, Software oder Zulassung
- Unzutreffende Angaben zu Garantie, Vorbesitzern oder Reparaturen
Ihre Rechte
Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer
Bei einem Sachmangel stehen Käufern – abhängig vom Einzelfall – insbesondere folgende Rechte zu:
- Nacherfüllung
- Kostenfreie Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs.
- Minderung
- Herabsetzung des Kaufpreises.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
- Schadensersatz
- Ersatz weiterer Schäden und Aufwendungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Entscheidend ist regelmäßig, dass der Verkäufer nachweisbar und mit angemessener Frist zur Nacherfüllung aufgefordert wird. Eigenmächtige Reparaturen können die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Deshalb sollte vor kostenintensiven Maßnahmen rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Bei Problemen nach dem Autokauf kommt es auf eine schnelle, dokumentierte und rechtssichere Vorgehensweise an.
Kontakt
Autorecht-Kanzlei Frings-Neß in Bonn
- Mobil
- 0163 7140909
- Festnetz
- 02226 14491
Poppelsdorfer Allee 40 B
53115 Bonn Alle Kontaktwege und Nachricht