Autorecht-Kanzlei Frings-NeßBonn

Autorecht-Kanzlei Frings-Neß · Bonn

Autokauf: Mängel am Fahrzeug, Gewährleistung und Rückabwicklung

Rechte beim Kauf eines mangelhaften Autos

Dunkler Wagen in einer hellen Werkstatt, daneben ein Werkzeugwagen

Autokauf

Autokauf

Ein Fahrzeugkauf ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Umso gravierender ist es, wenn das gekaufte Auto Mängel aufweist, zugesicherte Eigenschaften fehlen oder sich die Angaben des Verkäufers als unzutreffend herausstellen. Dies gilt sowohl für den Kauf eines Neuwagens als auch eines Gebrauchtwagens.

Ich berate und vertrete Käufer bei Problemen mit Autohäusern, Händlern und privaten Verkäufern. Dabei prüfe ich insbesondere kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, Garantien, mögliche Anfechtungsrechte und Schadensersatzansprüche.

Typische Mängel

Typische Mängel beim Autokauf

  • Motor-, Getriebe- oder Elektronikschäden
  • Wiederkehrende Warnmeldungen und Startprobleme
  • Abweichende Laufleistung oder manipulierter Kilometerstand
  • Verschwiegenes Unfallfahrzeug oder falsche Angaben zur Unfallfreiheit
  • Fehlende zugesagte Ausstattung oder Beschaffenheit
  • Mängel an Batterie, Antrieb oder Reichweite bei Elektrofahrzeugen
  • Probleme mit Abgaswerten, Software oder Zulassung
  • Unzutreffende Angaben zu Garantie, Vorbesitzern oder Reparaturen

Ihre Rechte

Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer

Bei einem Sachmangel stehen Käufern – abhängig vom Einzelfall – insbesondere folgende Rechte zu:

Nacherfüllung
Kostenfreie Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs.
Minderung
Herabsetzung des Kaufpreises.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Schadensersatz
Ersatz weiterer Schäden und Aufwendungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Entscheidend ist regelmäßig, dass der Verkäufer nachweisbar und mit angemessener Frist zur Nacherfüllung aufgefordert wird. Eigenmächtige Reparaturen können die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Deshalb sollte vor kostenintensiven Maßnahmen rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Bei Problemen nach dem Autokauf kommt es auf eine schnelle, dokumentierte und rechtssichere Vorgehensweise an.

Kontakt

Autorecht-Kanzlei Frings-Neß in Bonn

Festnetz
02226 14491
Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
Poppelsdorfer Allee 40 B
53115 Bonn
Alle Kontaktwege und Nachricht