Autorecht-Kanzlei Frings-NeßBonn

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Verkehrsstrafrecht: Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr

Anwaltliche Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Holzbank in einem hellen Flur unter einem hohen Fenster, darauf eine abgelegte Jacke

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kann einschneidende Konsequenzen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Punkte, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Für Berufskraftfahrer, Pendler und Personen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann dies erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht übernehme ich die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist häufig entscheidend, um die Weichen im Verfahren richtig zu stellen.

Typische Vorwürfe

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Medikamenten
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren trotz Fahrverbots
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach einem Verkehrsunfall
  • Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Fahrzeugen

Ihr Verhalten

Richtiges Verhalten bei strafrechtlichen Vorwürfen

Machen Sie gegenüber Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden keine vorschnellen Angaben zur Sache. Als Beschuldigter besteht ein Schweigerecht. Eine sachgerechte Verteidigung setzt regelmäßig voraus, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und den konkreten Tatvorwurf, die Beweislage sowie mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis zu prüfen.

Ich entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und prüfe insbesondere Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung, einer Reduzierung der Sanktion oder der Vermeidung beziehungsweise Begrenzung fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen.

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