Autorecht-Kanzlei Frings-Neß · Bonn
Bußgeldsachen: Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß und Handy am Steuer
Gegen den Bußgeldbescheid vorgehen
Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder einer Handynutzung am Steuer kann weitreichende Folgen haben. Neben Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister drohen häufig ein Fahrverbot oder – insbesondere bei wiederholten Verstößen – weitergehende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist jedoch fehlerfrei. Messungen können technische oder formelle Mängel aufweisen. Auch die Fahrereigenschaft, die Beschilderung, die Messsituation oder die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein Fahrverbot sind sorgfältig zu prüfen.
Als Anwalt für Bußgeldrecht prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid, beantrage Akteneinsicht und werte die Ermittlungsakte einschließlich Messunterlagen, Messfotos und gegebenenfalls Wartungs- oder Eichnachweisen aus.
Typische Verfahren
Typische Bußgeldverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Prüfung von Messverfahren, Toleranzabzug, Beschilderung, Fahreridentifizierung und drohendem Fahrverbot.
- Rotlichtverstoß
- Prüfung, ob tatsächlich ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt und ob die Rotlichtzeit ordnungsgemäß festgestellt wurde.
- Handyverstoß am Steuer
- Prüfung, ob eine verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Geräts nachgewiesen werden kann.
- Abstandsverstoß
- Überprüfung der Messmethode, der Messstrecke und der konkreten Verkehrssituation.
- Alkohol- und Drogenfahrt
- Prüfung des Verfahrens, der Messung und möglicher Folgen für Fahrerlaubnis und Versicherung.
Einspruch
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Nach Einspruch prüfe ich die Aktenlage und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie – von der Einstellung des Verfahrens bis zur Vertretung vor Gericht.
Lassen Sie einen Bußgeldbescheid frühzeitig überprüfen, insbesondere wenn Punkte, ein Fahrverbot oder Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz drohen.
Kontakt
Autorecht-Kanzlei Frings-Neß in Bonn
- Mobil
- 0163 7140909
- Festnetz
- 02226 14491
Poppelsdorfer Allee 40 B
53115 Bonn Alle Kontaktwege und Nachricht